Musikerziehung
Schulstufe: | 11. und 12. Schulstufe (7. und 8. Klasse) |
Stundenausmaß: | 2 Wochenstunden pro Schulstufe |
Zielgruppe: | Jede*r ist willkommen. |
Voraussetzungen: | Wir freuen uns, wenn ihr Geduld sowie Lust an Kreativität und selbstständigem Denken mitbringt. Rhythmusgefühl, gespitzte Ohren, das alte Notenwissen aus der ersten Klasse und eine mutige Singstimme können ebenso nicht schaden. |
Unterrichtende: | Musiklehrer*innen |
Beschreibung: |
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Mögliche Themen: |
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Beurteilung: | Die Kriterien werden von der/dem Unterrichtenden am Beginn des Schuljahres bekannt gegeben. |
Matura: | Der Wahlpflichtgegenstand ist maturabel, wenn er in der 6. und 7., 6. und 8. oder in der 7. und 8. Klasse besucht wurde. Der Wahlpflichtgegenstand ist auch in Kombination mit dem Pflichtgegenstand Musikerziehung (5. und 6. Klasse, wenn aber der 7. Klasse der alternative Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung gewählt wurde) maturabel und in der 7. und 8. Klasse besucht wurde. |