psychologie und philosophie

Schulstufe: 10,, 11. und 12. Schulstufe (6,, 7. und 8. Klasse)
Stundenausmaß: 2 Wochenstunden pro Schulstufe
Zielgruppe: Schülerinnen und Schüler, die ein besonderes Interesse an Psychologie und Philosophie mitbringen
Voraussetzungen: keine
Unterrichtende: Lehrer*innen des Faches Psychologie und Philosophie

Beschreibung:
Welche Phasen durchlaufen Menschen in ihrer Entwicklung? Welche Krisen oder Störungen können dabei auftreten? Wie funktioniert Wahrnehmung? Wie entstehen Emotionen? Wie wollen wir als Menschen zusammenleben? Was bedeutet ein „gutes Leben”? Wie gehen wir mit Fragen nach Flucht und Freiheit um? Wie verschiebt sich das Verhältnis von Öffentlichkeit und Privatheit durch soziale Medien / Digitalisierung? Welche Funktion hat Technik für Demokratie und Diktatur?

Im Wahlpflichtgegenstand werden folgende Themenbereiche modulartig behandelt und vertiefend diskutiert: Aspekte der Ontologischen Psychologie, Entwicklung und Erziehung, emotionale Aspekte der Psychologie, Prozesse der Wahrnehmung, Sozial- und sozialkritische Psychologie, Aspekte der Persönlichkeit, Vertiefung philosophischer Basisthemen, Anthropologische Themen, Ethische Problemstellungen, Politische Philosophie, Philosophische Fragen des Zusammenlebens, Fragen nach dem „guten Leben” in Gesellschaften und gesellschaftskritische Aspekte in Medien und Wirtschaft.
Die angeführten möglichen Themen sind als Orientierung zu verstehen und werden auf den konkreten Lebensweltbezug der Schülerinnen und Schüler abgestimmt.

Mögliche Themen:
Psychologie:
  •  Psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen; Verhaltens- und emotionale Störungen; Ängste; Wahrnehmungsstörungen; Hochsensibilität; Einsamkeit; Humor; Traumata; Zwangsstörungen- und Somatoforme Störungen
Philosophie:
  • Lebenssinn; Bildung; Mensch und Natur; Mensch und Arbeit; Freiheit; Erscheinungsformen des Bösen; Umweltethik; Tierethik; Flucht; Liebe; Lehren des (Los)Lassens; Glück; Funktion von Technik für Demokratie und Diktatur
Beurteilung: Die Kriterien werden von der / dem Unterrichtenden am Beginn des Schuljahres bekannt gegeben.
Matura: Der Wahlpflichtgegenstand ist maturabel, wenn er zweijährig besucht wurde.
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