Finanzielle unterstützung für die teilnahme an schulveranstaltungen
Für welche Schulveranstaltungen kommt eine finanzielle Unterstützung infrage?
Schikurse, Sport- und Projektwochen oder eine Teilnahme an Sprachreisen. Die Schulveranstaltung muss mindestens 5 Tage dauern.
Welche Schüler*innen können eine finanzielle Unterstützung erhalten?
Der Schüler*Die Schülerin besucht eine allgemein bildende höhere Schule und ist österreichische*r Staatsbürger*in oder gleichgestellt.
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung ist die Bedürftikeit des Schülers*der Schülerin. Ob der Schüler*die Schülerin bedürftig ist, wird nach den Bestimmungen des Schülerbeihilfengesetzes 1983 beurteilt.
Ausschlaggeben für die Beurteilung der Bedürftigkeit sind
- Einkommen
- Familienstand
- Familiengröße
zum Zeitpunkt der Antragstellung. Eine Orientierungshilfe bietet der Schulbeihilfenrechner
Wie wird eine finanzielle Unterstützung beantragt?
Formulare, mit denen eine finanzielle Unterstützung beantragt werden kann, liegen im Sekretariat auf bzw. sind über den mehrsprachigen Online-Ratgeber auch in Download-Version ausfüll- und ausdruckbar. In einem Wegweiser wird über die erfordernlichen Nachweise informiert und werden Hinweise zum Ausfüllen des Formulares gegeben.
Online-Antragstellung
Sie können die Anträge online mittels Bürgerkarte*Handysignatur einbringen. Bitte beachten Sie auch hier die Antragsfrist. Für eine Online-Antragstellung ist es jedenfalls erforderlich, eine entsprechende, von der Schule unterzeichnete Schulbesuchsbestätigung hochzuladen:
Online-Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an einer Schulveranstaltung
Wird der Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen gleichzeitig mit einem Antrag auf Schul- und Heimbeihilfe gestellt, ist das Formular SUA zu verwenden und dem Antrag auf Schul- und Heimbeihilfe beizulegen.
Wird nur ein Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilname an Schulveranstaltungen gestellt, ist das Formular SUB zu verwenden.
Wo kann die finanzielle Unterstützung beantragt werden?
Bildungsdirektion für Wien
Wipplingerstraße 28, 1010 Wien
T +43 1 52525-0
www.bildung-wien.gv.at
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Letzter Termin für die Einreichung von Anträgen ist der 30. April des jeweiligen Schuljahres.
Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?
Nach den im Schülerbeihilfengesetz festgelegten Regeln wird berechnet, ob die Bedürftigkeit des Schülers*der Schülerin gegeben ist. Ist das der Fall, wird je nach der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Familiengröße des Schülers*der Schülerin beziehungsweise der Erziehungsberechtigten eine Unterstützung bis zu 216,00 € gewährt.
Wo erhält man Informationen darüber, ob dem Antrag stattgegeben wurde?
Von der Entscheidung über den Antrag werden die anstragstellenden Schüler*innen bzw. Erziehungsberechtigten von der Bildungsdirektion für Wien schriftlich in Kenntnis gesetzt.