Schulbeihilfe
Wer hat Anspruch auf Schulbeihilfe?
Österreichische Staatsbürger*innen, die eine mittlere oder höhere Schule ab der 10. Schulstufe besuchen, wenn sie sozial bedürftig sind.
Für die Beurteilung der sozialen Bedürftigkeit sind maßgebend:
- Einkommen
- Familienstand und
- Familiengröße
des Schülers*der Schülerin, seiner Eltern zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Wie hoch ist die Beihilfen?
jährlich 1356,00 €
Vorgangsweise bei der Antragstellung?
Antragsformulare und Merkblätter liegen im Sekretariat auf oder sind auf der Seite des Online-Ratgebers für Schülerbeihilfen herunterzuladen.
Sie können den Antrag auf Schulbeihilfe online mittels Bürgerkarte*Handysignatur einbringen. Bitte beachten Sie auch hier die Antragsfristen.
Für eine Online-Antragstellung ist es jedenfalls erforderlich, eine entsprechende, von der Schule unterzeichnete Schulbesuchsbestätigung hochzuladen:
Für minderjährige Schülerinnen und Schüler ist der Antrag von einer Erziehungsberechtigen*einem Erziehungsberechtigten zu stellen.
Online-Antrag auf Schulbeihilfe
Den Antrag sind die Nachweise hinsichtlich der Bedürftigkeit anzuschließen.
Wegweiser zum Schüler*innenbeihilfenantrag
Wann können die Anträge gestellt werden?
Die Antragsfrist endet am 31. Dezember des betreffenden Schuljahres. Bei späterer Einbringung des Antrages tritt eine Kürzung der Beihilfe ein.
Wer ist zuständig?
Bildungsdirektion für Wien
Wipplingerstraße 28, 1010 Wien
T +43 1 52525-0
www.bildung-wien.gv.at
Beihilfenrechner für Schulbeihilfe
Ob Sie die Voraussetzung der Bedürftigkeit erfüllen, prüft nach Ihren Angaben anonym ein Rechner der Arbeiterkammer Oberösterreich.