Bildnerische erziehung
Schulstufe: | 10., 11. und 12. Schulstufe (6., 7. und 8. Klassen) |
Stundenausmaß: | 2 Wochenstunden pro Schulstufe |
Zielgruppe: | Schüler und Schülerinnen, die Interesse und Spaß an Kunst und Kultur haben |
Voraussetzungen: | keine |
Unterrichtende: | Lehrer*innen aus Bildnerischer Erziehung |
Beschreibung: Im Wahlpflichtgegenstand Bildnerische Erziehunug haben die Schüler*innen die Möglichkeit, ihre Lieblingsthemen in der Kunst umzusetzen und sich in Inhalte zu vertiefen, die im normalen Unterricht Bildnerische Erziehung zu kurz kommen oder gar nicht erst umgesetzt werden können. Der Unterricht besteht hauptsächlich aus praktischer Arbeit. Das Fach wird am Nachmittag unterrichtet, weshalb auch mehr Exkursionen unternommen werden können |
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Mögliche Themen: |
Es wird auf die eigenen Interessen der Schüler*innen eingegangen und deren Themenvorschläge im Unterricht umgesetzt. |
Beurteilung: | Die Kriterien werden von der/dem Unterrichtenden am Beginn des Schuljahres bekannt gegeben. |
Matura: | Der Wahlpflichtgegenstand ist maturabel, wenn er in der 6. und 7., 6. und 8. oder in der 7. und 8. Klasse besucht wurde. Der Wahlpflichtgegenstand ist auch in Kombination mit dem Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (5. und 6. Klasse und auch wenn ab der 7. Klasse der alternative Pflichtgegenstand Musikerziehung gewählt wurde) maturabel und in der 7. und 8. Klasse besucht wurde. |